Regelungsbedarf für den Todesfall.

Erbrecht. Warum zum Notar?

Die wichtigsten Grundsätze des Erbrechts sind erfahrungsgemäß weithin unbekannt, wodurch im Erbfall häufig schwerwiegende Probleme auftreten. Ein Notar berät Sie im Bereich des Erbrechtes ausführlich, nennt Ihnen die Konsequenzen Ihrer Wünsche und zeigt sinnvolle Alternativen auf. Das Gesetz sieht eine bestimmte Erbfolge vor, von der Sie jedoch durch Errichtung einer letztwilligen Verfügung, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag, abweichen können.

Durch eine individuelle Gestaltung dieser letztwilliger Verfügungen lassen sich oft Streitigkeiten im Erbfall vermeiden, gleiches gilt durch den Abschluss von Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträgen. Ebenso können im Notariat Erbscheine beantragt oder Erbausschlagungen erklärt werden.

Testamente & Erbverträge.

Das Grundgesetz garantiert die Testierfreiheit: Durch Testament oder Erbvertrag kann jeder selbst bestimmen, wer sein Vermögen im Todesfall erhält. Ein Testament kann durch einen Notar oder als eigenhändiges Schriftstück errichtet werden. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

Rechtsanwälte beraten teilweise auch im Erbrecht. Beachten Sie aber bitte, dass diese nur Testamente entwerfen können, die Sie dann von Hand abschreiben müssen.

Testament

Ein Testament kann als Einzeltestament oder – von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern – als gemeinschaftliches Testament errichtet werden. Auch wenn ein Testament handschriftlich verfasst werden kann, ist eine notarielle Beratung und Vorbereitung sowie dessen Beurkundung dringend zu empfehlen, da eigenhändig errichtete Testamente oft Unklarheiten oder Fehler enthalten, die später Anlass zu Streit geben.

Auch bereits erteilte Vollmachten, Pflichtteilansprüche und viele weitere Aspekte müssen bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen beachtet werden.

Erbvertrag

Der Erbvertrag muss durch einen Notar beurkundet werden, hierin können anders als beim gemeinschaftlichen Testament auch nicht miteinander verheiratete Personen eine gemeinsame letztwillige Verfügung treffen.

Der Laie ist meist überrascht über die komplexe rechtliche Situation und kann damit selbst nicht richtig umgehen. Wer kennt schon den genauen Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis, zwischen Nacherbe und Schlusserbe oder zwischen Erb- und Pflichtteilsverzicht?

Die Notarin wird Sie ausführlich zur Gestaltung Ihres Testaments beraten. Lassen Sie das Testament beurkunden, entstehen Ihnen neben der Gebühr für die Beurkundung keine Mehrkosten durch die Beratung.

Insbesondere in folgenden Fällen ist die Rechtslage so kompliziert, dass eine notarielle Beratung und Beurkundung dringend zu empfehlen sind:

  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Ehepartner in zweiter Ehe, mit oder ohne ersteheliche Kinder
  • Patchworkfamilien, also bei nicht nur gemeinsamen Kindern
  • Unternehmen oder Gesellschaftsanteile im Nachlass
  • Behinderte oder finanziell bedürftige Familienangehörige
  • Drohender Streit zwischen den Erben
  • Fremde Staatsangehörigkeit
  • (Zweit-)Wohnsitz im Ausland
  • Große Vermögenswerte, insbesondere auch wegen der Erbschaftssteuer

 

Aber selbst der „Normalfall“ von Ehegatten mit nur gemeinsamen Kindern und einem selbst genutzten Eigenheim hält Überraschungen bereit, wie z.B. den Pflichtteil von Kindern oder die sog. Bindungsfalle.

Im Falle eines eigenhändigen Testaments ergeben sich nach dem Tod häufig erhebliche Zweifel, was der Erblasser wirklich gewollt hat. Oftmals ist dies nicht eindeutig formuliert. Das “Juristendeutsch” ist dem Erblasser in der Regel unbekannt. Wer mit den erbrechtlichen Begriffen nicht vertraut ist, sagt häufig etwas anderes, als er meint.

Immer wieder tauchen auch „private“ Testamente auf, die unwirksam sind. Zum Beispiel fehlt die Unterschrift oder es wurde nicht eigenhändig errichtet.

Formfehler und Auslegungsschwierigkeiten und damit spätere Streitigkeiten können durch ein notarielles Testament mit klaren und präzisen Formulierungen vermieden werden. Auch die Testierfähigkeit (d.h. die Fähigkeit, ein Testament rechtswirksam zu errichten, zu ändern und aufzuheben) wird von der Notarin geprüft und bestätigt. So kann ein notarielles Testament nicht aus diesen Gründen angefochten werden.

Das notarielle Testament bzw. der Erbvertrag wird in einem versiegelten Umschlag in die amtliche Verwahrung des Amtsgerichtes genommen. Damit wird sichergestellt, dass die Verfügungen des Erblassers nicht mehr verändert oder vernichtet werden können.

Außerdem wird ihr Testament oder Erbvertrag im zentralen Testamentsregister registriert. So besteht die Sicherheit, dass das Testament oder der Erbvertrag nach dem Tode automatisch gefunden und den Erben zugeschickt wird.

Eigenhändige Testamente lösen neben den Kosten für den Rechtsanwalt nach dem Sterbefall für die Hinterbliebenen hohe Kosten für die Erteilung eines Erbscheins aus. Dies ist im Ergebnis meistens teurer als die Kosten der Beratung und Beurkundung bei einem Notar.

Unsere Empfehlung

Nehmen Sie eine Rechtsberatung durch die Notarin in Anspruch. Sie wird Ihren Willen ermitteln und die gewünschten Verfügungen in die richtige rechtliche Form umsetzen. Die Beratung löst dabei neben der Gebühr für die Beurkundung keine weiteren Kosten aus.

 

Zur Vorbereitung eines Beratungsgespräches bei der Notarin füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es uns vor dem Gespräch ein:

Fragebogen – Testamente & Erbverträge

Weiterführende Informationen und Erläuterungen zu den vorgenannten Regelungen und Begrifflichkeiten finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter der Rubrik „Themen“ und auf der Homepage des Zentralen Testamentsregisters www.testamentsregister.de.