General- und Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Was spricht für eine notarielle Errichtung?

Jedermann kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Situation kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können. Das Gesetz sieht in einem solchen Fall ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor. Eine automatische rechtliche Vertretungsbefugnis für Ehegatten oder andere Angehörige gibt es nicht.

Alle Richter in Deutschland prüfen vor Anordnung eines Betreuungsverfahrens, ob der Betroffene eine ausreichende Vollmacht erteilt hat. Ein Betreuungsverfahren kann langwierig und teuer werden. Zudem ist nicht sichergestellt, dass die Person des Betreuers Ihren Wünschen entspricht. Mit der Errichtung einer Vollmacht schaffen Sie Abhilfe.

Eine notarielle Vollmacht ist der optimale Weg, um selbst zu regeln, was im Ernstfall passiert, und ein Betreuungsverfahren zu vermeiden.

Vorteile einer notariellen Vollmacht.

Die wichtigsten Gründe für eine vom Notar erstellte Vollmacht sind:

Individuelle Beratung und Gestaltung

Vor der Beurkundung einer Vollmacht wird zunächst Ihr Wille erfragt, der Sachverhalt geklärt und die gewünschten Verfügungen in die richtige rechtliche Form umgesetzt. In der Beurkundung wird Ihnen die Notarin sodann die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen erläutern und Sie belehren. Dies schützt Sie vor Irrtümern. Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wieder und sorgen für Rechtssicherheit.

Bei der Verwendung eines vorgefertigten Formulars (privatschriftliche Vollmacht) ist dies häufig nicht gewährleistet. Gerade vor dem Hintergrund der komplexen Rechtsprechung zur inhaltlichen Ausgestaltung von Vorsorgevollmachten ist die kompetente Beratung bei der Abfassung der Vollmacht von größter Bedeutung. Formulare, auch wenn sie von bekannten Organisationen stammen, sind oft unvollständig und fehlerhaft, was zu folgenreichen Problemen führen kann.

Prüfung der Geschäftsfähigkeit und Identität

Ein Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung die Identität und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen. Im Rechtsverkehr mit Behörden oder sonstigen Stellen genießen notarielle Vollmachten daher besondere Akzeptanz und haben hohe Beweiskraft. Insbesondere bei hochbetagten oder erkrankten Vollmachtgebern hilft dies, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden.

Umfassende Einsatzmöglichkeiten

Nur die notarielle Vollmacht, insbesondere als Generalvollmacht, deckt alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab.

Insbesondere für Grundstücksgeschäfte aller Art kann die notarielle Vollmacht, anders als eine privatschriftliche Vollmacht, genutzt werden.

Für Ersatz ist gesorgt

Bei einer notariellen Vollmacht kann die Notarin jederzeit angewiesen werden, den Bevollmächtigten im Falle des Verlustes weitere Ausfertigungen zu erteilen.

Bei privatschriftlichen Vollmachten hingegen bedeutet der Verlust des Originals praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist die Bestellung eines Betreuers unumgänglich, weil dann niemand rechtlich für den Betroffenen handeln kann.

Überschaubare Kosten

Die Kosten einer beurkundeten Vollmacht sind überschaubar. Sie richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Die individuelle rechtliche Beratung durch Ihren Notar sowie die Entwurfserstellung sind in den Gebühren enthalten.

Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 Euro. Hinzu kommen die Kosten des Betreuers, der auch bezahlt werden muss. Mit einer notariellen Vollmacht lassen sich daher erhebliche Kosten sparen.

Registrierung der Vollmacht

Wird die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, ist zudem eine schnelle Auffindbarkeit der bevollmächtigten Person im Ernstfall gewährleistet. Ein teures Betreuungsverfahren kann damit von vornherein vermieden werden. Eine derartige Registrierung kann die Notarin im Anschluss an die Beurkundung auf Ihren Wunsch veranlassen.

Betreuungsverfügung

Grundsätzlich wird kein Betreuungsverfahren eingeleitet, wenn Sie eine ausreichende Vollmacht errichtet haben. Um ganz sicher zu gehen, können Sie durch eine Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht, wenn es doch einmal zu einem Betreuungsverfahren kommen sollte, zu Ihrem Betreuer bestellen soll.

Patientenverfügung inklusive

Häufig wird bei der Vollmacht auch die Frage der Patientenverfügung relevant. Wenn eine Patientenverfügung ebenfalls gewünscht wird, kann sie der notariellen Vollmacht beigefügt werden. Dies löst in der Regel keine weiteren Kosten aus.

 

Zur Vorbereitung eines Entwurfes bzw. eines Beratungsgespräches füllen Sie bitte folgendes Formular aus und übersenden dieses an uns:

Fragebogen – Generalvollmacht

Weiterführende Informationen und Erläuterungen zu Regelungen und Begrifflichkeiten:

  • Glossar der Bundesnotarkammer zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Faltblatt der Bundesnotarkammer zum Zentralen Vorsorgeregister
  • Merkblatt der Bundesnotarkammer zur ZVR-CARD