Unternehmer & Unternehmen.

Wir sind Ihr Ansprechpartner.

Sie wollen ein Unternehmen gründen? Sie planen für Ihr Unternehmen eine Umstrukturierung oder wollen es verkaufen? Sie wollen die Nachfolge für Ihr Unternehmen regeln?

Diese Vorhaben werfen nicht nur betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragen auf, hierbei sind auch viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Zur Vermeidung folgenschwerer Fehler bedarf es kompetenter Beratung, etwa bei der Gründung und Führung eines Unternehmens sowie der Planung der Unternehmensnachfolge.

Ein Notar ist für diese und weitere Fragen rund um Ihr Unternehmen der richtige Ansprechpartner. Wir kommen nicht erst ins Spiel, wenn es um die Beurkundung der erforderlichen Rechtsgeschäfte und die Anmeldung zum Handelsregister geht, sondern stehen Ihnen von dem ersten Gedanken an die Gründung eines Unternehmens bis zum Verkauf oder zum Übergang auf die nachfolgende Generation als kompetente Berater zur Seite – gerne auch in Zusammenarbeit mit ihrem persönlichen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themenbereiche finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

Die erste und wohl schwierigste Frage für jeden Gründer ist die der richtigen Rechtsform für das Unternehmen. Bei der Auswahl sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. In rechtlicher Hinsicht fallen besonders Aspekte des Gesellschaftsrechts, des Handelsbilanzrechts und des Steuerrechts ins Gewicht. Von besonderer Bedeutung für die Wahl der Rechtsform ist auch die Haftungsfrage.

Die Firma des Unternehmens ist eine entscheidende Frage. Sie kann maßgeblich für den Erfolg eines Unternehmens sein. Die Namensgebung sollte deshalb wohlüberlegt sein.

Der Name muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und sich von anderen Firmen deutlich unterscheiden und zudem muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen.

Grundsätzlich gilt, dass bei allen Änderungen, die Eintragungen im Handelsregister betreffen, der Gang zum Notar notwendig wird. Dazu gehören zum Beispiel

  • Wechsel in der Geschäftsführung
  • Erteilung und Widerruf von Prokura
  • Änderung der Firma
  • Änderung des Unternehmenssitzes und der inländischen Geschäftsanschrift
  • Errichtung von Zweigniederlassungen,
  • Änderung der Gesellschafter
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften

Ob die jeweilige Änderung zum Handelsregister angemeldet werden muss, hängt auch von der Rechtsform des betroffenen Unternehmens ab. Wir werden Ihnen hierzu schnell Auskunft geben, insbesondere ob bei der von Ihnen geplanten Änderung ein Handlungsbedarf besteht und Sie bis hin zur Überprüfung der erfolgten Eintragung begleiten.

Der Ablauf der Gründung unterscheidet sich je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entscheiden. Nach einem persönlichen Rücksprachetermin im Notariat werden Entwürfe erstellt. Sie teilen Änderungs- und Ergänzungswünsche rechtzeitig mit und vereinbaren dann einen Termin zur Beurkundung und/oder zur Beglaubigung einer Handelsregisteranmeldung. Nach dem Termin kümmern wir uns dann um die ggf. notwendige Eintragung im Handelsregister.

Fragebogen - Gründung einer GmbH UG

Es kann viele unterschiedliche Gründe geben, eine Umstrukturierung oder einen Verkauf Ihres Unternehmens ins Auge zu fassen. In einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld werden Maßnahmen wie die Umwandlung in eine andere Rechtsform, Zusammenschlüsse und Verschmelzungen auch bei mittelständischen und kleinen Unternehmen immer häufiger. Typische Beispiele für solche Veränderungen sind der Verkauf von Unternehmensanteilen, die Umwandlung von Unternehmen und auch die Betriebsaufspaltung.

Für viele dieser Maßnahmen ist wegen ihrer Komplexität der Gang zum Notar sogar gesetzlich zwingend vorgesehen. So zum Beispiel für den Verkauf von Anteilen an einer GmbH oder die Verschmelzung einer GmbH auf eine andere. Aber auch, wenn die Beurkundung nicht zwingend ist (z.B. beim Verkauf von Anteilen an einer OHG oder KG), können Sie die Betreuung durch einen Notar in Anspruch nehmen. Dies gewährleistet eine individuelle Beratung und eine rechtssichere Gestaltung.

Viele Unternehmer beginnen ab einem gewissen Alter mit der Planung, wie es nach Ihrem Ausscheiden mit Ihrem Unternehmen weitergeht. Eine rechtzeitige Nachfolgeregelung ist aber bereits bei jungen Gründern geboten, denn wird die Notwendigkeit, eine Vorsorge für den Ernstfall zu treffen, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitsplätze.

Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Unternehmens und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.

In manchen Fällen kann auch die Unternehmensnachfolge in einem eigenhändigen Testament geregelt werden. Vermieden werden sollte hierbei die Errichtung eigenhändiger Testamente, ohne im Vorfeld eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen, da oft eine Abstimmung mit den gesellschaftsvertraglichen Regelungen notwendig ist und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Sie bei den Möglichkeiten einer ausgewogenen testamentarischen oder vertraglichen Regelung zu beraten, ist eine wesentliche Aufgabe eines Notars.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesnotarkammer www.notar.de unter „Themen“ und auf den Seiten Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).